Das Biedermeierzimmer
Der Möbelhändler V wirbt im „City-Anzeiger“ mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein „Biedermeierzimmer“, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- € an.
K, der die Annonce gelesen hatte, begibt sich in die Verkaufsräume des V. Er erklärt dem V, er wolle sich die Möbel ansehen, denn er wolle seine Wohnung mit „echten Stilmöbeln“ ausstatten. V zeigt dem K die Möbel. Anschließend wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Nach der Lieferung der Möbel zahlt K den Kaufpreis in voller Höhe an V.
Vier Wochen nach Erhalt der Möbel stellt sich heraus, dass es sich bei den Möbeln um fabrikmäßig hergestellte Nachbildungen aus dem Jahr 1956 handelt. V wusste nichts davon. Ihren Wert schätzt der Gutachter auf 2.000,- €. Ein Original-Biedermeierzimmer ist nirgendwo sonst erhältlich.
Welche Rechte hat K?
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