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Fall: Veräußerung der Anteile an Vertreter
A. Sachverhalt
Schlau (S) ist Leiter der Abteilung Beteiligungsmanagement in der Import-Export-International GmbH (I). Er soll eine der Tochtergesellschaften, der I, die Fass-ohne-Boden GmbH (F) im Auftrag der Geschäftsführung von I veräußern. Dafür erhielt S auch eine schriftliche Vollmacht von der Geschäftsführung mit folgendem Inhalt:
Herrn S (nachstehend Bevollmächtigter genannt) wird die Vollmacht zur Vertretung der Import-Export-International GmbH (nachstehend Vollmachtgeber genannt) erteilt, die Anteile an der Fass-ohne-Boden GmbH im Namen des Vollmachtgeberszu veräußern sowie alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zum Vollzug dieser Transaktion notwendig sind.
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird. Im Falle des Widerrufs wird sie zurückgegeben.Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.
B. Frage
C. Lösungshinweise
§ 15 GmbHG
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