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Fallbeispiel 6 - Pythonkauf aus Lottogewinn


Geschäftsfähigkeit

A. Sachverhalt

Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 € um sich davon den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam ist, Anfang November wieder sein monatliches Taschengeld ausgehändigt bekommt, hat er das Geld vom Vormonat noch nicht ganz ausgeben. Da er schon immer ein echter Glückspilz war, kauft er sich daher ein Los der Schmalkaldener Lotteriegesellschaft (L) für 58 €. Als zwei Wochen später ein Schreiben der Lottogesellschaft hereinflattert, die ihm mitteilt, dass er tatsächlich den Hauptpreis von 3.000 € gewonnen hat, ist er überglücklich. Ohne seinen Eltern von seinem Gewinn zu erzählen, geht R zum Zoogeschäft des V und kauft ein äußerst seltenes Exemplar der grünen Baumpython inklusive Terrarium für 3.000 €. Als seine Eltern davon erfahren, erklären sie gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Python überhaupt nicht einverstanden sind und diesen daher auf keinen Fall genehmigen werden. V, der froh ist, das Tier endlich verkauft zu haben, sieht das überhaupt nicht ein. Dem R wäre das Geld schließlich zur freien Verfügung überlassen worden und so ein Vertrag sei nun mal wirksam. Im unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht Recht habe, möchte er aber unbedingt die Python zurück haben.

Hinweis: Gehen Sie in der Bearbeitung davon aus, dass die Teilnahme an der Lotterie bereits mit 14 Jahren erlaubt ist!

B. Frage(n)

Fallfrage 1:

Ist der von R geschlossene Vertrag zum Kauf des Loses wirksam?

Fallfrage 2:

Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises der Python?

Fallfrage 3:

Falls nicht, kann V von R die Herausgabe der Python verlangen?

Anmerkung: Nur kurze, stichpunktartige Anprüfung zur Abrundung ausreichend, da es sich hierbei eigentlich um Stoff des zweiten bzw. dritten Semesters handelt.


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