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Fallbeispiel: Gesetz gegen Terrorangriffe aus der Luft


A. Sachverhalt

Nach den Angriffen vom 11. September 2001 sieht sich die in der Bundesregierung vertretene Partei X gezwungen, die Handlungsfähigkeit der Staatsmacht im Hinblick auf eventuelle (insbesondere ähnliche wie in New York) Terroranschläge zu stärken. Deshalb bringt der Innenminister (aus der Partei X) den Referentenentwurf für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ein, die unter anderem folgende Regelungen vorsieht:
  • die Bundespolizei nimmt Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde wahr,
  • bei Gefahr für Menschenleben durch ein Luftfahrzeug können bei Bedarf Streitkräfte im Luftraum über dem Bundesgebiet eingesetzt werden, nachdem die Bundesregierung dies angeordnet hat,
  • die Streitkräfte können im o. g. Fall Luftfahrzeuge zur Landung zwingen, Waffeneinsatz androhen, Warnschüsse abgeben und sogar - nach Abwägung der Chancen und Risiken - ein Flugzeug abschießen.

Die Regierungsparteien sind sich über den Entwurf nicht einig, insbesondere verhindert die Partei Y einen Kabinettsbeschluss, mit dem das Gesetzgebungsverfahren gestartet werden könnte. Der Kanzler (der zur Partei X gehört) ist empört und entscheidet in dieser "Notsituation" medienwirksam, den Entwurf dem Bundestag zuzuleiten. Da im Bundesrat viele Mitglieder der Partei Y aus den Ländern vertreten sind, wird dieser Entwurf dem Bundesrat nicht zugeleitet, was für zusätzlichen Streit sorgt.

Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einigen sich die Parteien X und Y und vertreten nach der Beschlussfassung im Bundestag eine gemeinsame Linie.

Bei der Ausfertigung des Gesetzes fragt der Bundespräsident, ob er das Gesetz ausfertigen soll.

Frage 1: Ist das Gesetz verfassungsgemäß?
Frage 2: Ist eine aufgrund des neu gefassten Luftsicherheitsgesetzes getroffene Maßnahme der Bundesregierung rechtmäßig?
Frage 3: Darf der Bundespräsident die Ausfertigung des Gesetzes verweigern?


B. Lösungsskizze

1. Frage 1 - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es in formeller und in materieller Hinsicht die Anforderungen der Verfassung erfüllt (vgl. folgende Struktur). Dabei sind die einzelnen, im Sachverhalt angegebenen Regelungen und aus ihnen folgende Problembereiche des Gesetzes einzeln zu prüfen.

a. Formelle Verfassungsmäßigkeit
Ein Gesetz ist formell verfassungsgemäß, wenn:
- der Gesetzgeber (Bund oder Land) zuständig war,
- es im korrekten Verfahren erlassen wurde,
- die übrigen Formanforderungen beachtet wurden,
vgl. auch die (Baumstruktur).

Im Sachverhalt wird auf konkrete Verfahrensfehler hingewiesen, die zu untersuchen sind. Im Übrigen ist zu prüfen, inwiefern der Bund zuständig war, das Gesetz zu erlassen. Dabei ist zwischen den materiellen Vorschriften des Gesetzes und den für das Verwaltungsverfahren maßgeblichen Vorschriften zu unterscheiden.

Verfahren?


Im Einzelnen sind hier bei der Frage der Gesetzgebungskompetenz folgende Elemente des Gesetzes zu unterscheiden:
- allgemein: Regelung der möglichen Maßnahmen im Luftverkehr,
- Zuweisung der Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit zur Bundesverwaltung.



Zwischenergebnis: Das Gesetz verstößt gegen die Verfassung im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren. Im Übrigen weist es keine formellen Fehler auf.

b. Materielle Verfassungsmäßigkeit

Zu unterscheiden sind:
- die Verwendung konkret des Bundesgrenzschutzes für Aufgaben im Luftverkehr
- der Einsatz der Streitkräfte
- Vereinbarkeit der zugelassenen Maßnahmen mit Grundrechten

2. Frage 2: Rechtmäßigkeit der Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes
Eine Maßnahme des

3. Frage 3: Verweigerung der Ausfertigung

vgl. Schwerdtfeger Rn. 657 ff.

C. Literatur
vgl. den ausführlichen Lösungsvorschlag eines ähnlichen Falls unter http://www.saarheim.de/Faelle/luftangriff-loesung.htm


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