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Die geliehene Vespa


A lieh B für das Wochenende seine Vespa. Obwohl er von A ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass er den Roller am Montagmorgen für die Fahrt zur Uni benötigte, gab B den „Feuerstuhl“ erst am folgenden Mittwoch zurück. So musste A für die Fahrt zur Uni eine Busfahrkarte lösen.

Die Kosten hierfür (1,50 €) verlangt er von B ersetzt.

Zu Recht?



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