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Ermessen
gesetzliches Ermessen
Dieses liegt dann vor, wenn die Behörde bei Vorliegen aller Tatbestandsvorrraussetzungen zwischen mehreren Rechtsfolgen wählen kann.
Arten vom Ermessen :
Entschliesungsermessen, hier stelllt sich die Frage nach dem " Ob".
Auswahlermessen, hier richtet sich die Frage nach dem " Wie "
Besonderheiten
Jedoch stellt sich die entscheidende Frage wie vorzugehen ist, wenn ein Ermessensfehler vorliegt ?
Hierfür werden drei Fälle unterschieden :
- Ermessensüberschreitung
- Ermessensnichtgebrauch
- Ermessensfehlgebrauch
Abgrenzung:
gebundene Entscheidung ( Behörde hat keinen Entscheidungsspielraum)