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Grundlagen der Energiewirtschaft



A. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft

Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft sind:
  • Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
  • (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (z. B. im Strombereich: Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
  • Verkauf / Vertrieb / Verbrauch


B. Spannungsfeld widerstreitender Interessen

Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind (§ 1 EnWG):
  • Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
  • Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
  • Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
  • Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
  • Effizienz.

Darüber hinaus sind folgende Phänomene zu beobachten:
  • Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;
  • die Anzahl der Marktteilnehmer hat rapide zugenommen (Händler, Börsen etc.) - daraus folgen Forderungen der neuen Marktakteure nach Lösungen, die ihre Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern (Netzzugang etc.);
  • die Struktur der Unternehmen hat sich verändert (Unbundling - Teilung der Funktionen aus vertikal integrierten Unternehmen);
  • "Rekommunalisierung" - die Kommunen greifen nach örtlichen Versorgungsnetzen um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern bzw. größeren Einfluss auf die Versorgung zu haben;

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