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Grundlagen der Energiewirtschaft
A. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft sind:
- Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
- (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (z. B. im Strombereich: Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
- Verkauf / Vertrieb / Verbrauch
B. Spannungsfeld widerstreitender Interessen
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind (§ 1 EnWG):
- Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
- Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
- Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
- Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
- Effizienz.
Darüber hinaus sind folgende Phänomene zu beobachten:
- Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;
- die Anzahl der Marktteilnehmer hat rapide zugenommen (Händler, Börsen etc.) - daraus folgen Forderungen der neuen Marktakteure nach Lösungen, die ihre Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern (Netzzugang etc.);
- die Struktur der Unternehmen hat sich verändert (Unbundling - Teilung der Funktionen aus vertikal integrierten Unternehmen);
- "Rekommunalisierung" - die Kommunen greifen nach örtlichen Versorgungsnetzen um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern bzw. größeren Einfluss auf die Versorgung zu haben;