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Energieversorgungsnetz

Begriff des Energieversorgungsnetzes im Energierecht

Gem. § 3 Nr. 16 EnWG handelt es sich bei Energieversorgungsnetzen um Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversorgungsnetze über eine oder mehrere Spannungsebenen (Strom) oder Druckstufen (Gas). Die Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a und 24b EnWG zählen nicht zum Netz.

Der Begriff des Energieversorgungsnetzes ist in vielen Fällen für die Anwendung des EnWG maßgeblich - die meisten Regelungen des EnWG beziehen sich gerade auf Fragen der Funktionsweise sowie der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Energieversorgungsnetzen.

Das EnWG unterscheidet einige besondere Arten von Energieversorgungsnetzen, darunter:
  • geschlossene Verteilernetze oder
  • Arealnetze.


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