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Lexikon des Energierechts

Sammlung von Begriffen, die im Energierecht verwendet werden


Bilanzkreis, Bilanzkreisvertrag


Netzbetreiber
Der Begriff des Netzbetreibers wurde in § 3 Abs. 27 EnWG legaldefiniert. Dabei verweist die Definition auf die einzelnen Arten von Netzbetreibern, die wiederum in § 3 Nr. 2 bis 7 und 10 EnWG definiert sind.

Netzzugang
Der Netzzugang im Sinne des § 20 EnWG ist als Möglichkeit der Netzinanspruchnahme zum Transport von Energie (Strom oder Gas) gedacht. Es ist strikt von der Frage der (technischen, im Augenblick der Anbindung relevanten) Netzanbindung zu unterscheiden und bezieht sich auf die (in erster Linie in wirtschaftlichen Dimensionen zu verstehende) Möglichkeit der Belieferung einer Entnahmestelle. Vgl. dazu im Einzelnen den Artikel über Netzzugang.

vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen
Eine Legaldefinition des Begriffs ist in § 3 Nr. 38 EnWG enthalten. Der Begriff ist notwendig, um die aus dem Blickwinkel der Liberalisierung an sich unerwünschte Situation zu beschreiben, in der eine Verbindung von verschiedenen Funktionen der Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft besteht:
  • auf der einen Seite Transport (Übertragung/Verteilung) von Energie (Strom/Gas),
  • auf der anderen Seite Erzeugung oder Vertrieb (bei Gas auch Förderung, Gewinnung oder Betrieb einer LNG-Anlage).
Werden die Transportfunktionen, die nur mithilfe eines Netzes erfüllt werden können (also werden sie stets durch den Netzbetreiber wahrgenommen), mit denen der Erzeugung oder des Vertriebs verbunden (die immer eine Netzanbindung benötigen), dann entsteht eine Situation, in welcher der Netzbetreiber vor einem Interessenkonflikt steht, wenn er (fremde) Netznutzer anschließen soll.



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