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Recht der Energieeffizienz

europäische Vorgaben und Umsetzung in nationales Recht in Deutschland


A. Rechtsquellen


1. Europarecht:


2. Nationales Recht in Deustchland:
In Bezug auf Einsparung in Gebäuden:
Bedeutung in diesem Zusammenhang hat auch:

In Bezug auf Energiedienstleistungen:

Smart-Metering:
    • § 21b EnWG und ff.


3. Rechtsfolgen der Energieeffizienzrichtlinie
In der Fassung der RL 2012/27/EU sieht die Richtlinie folgende Verpflichtungen für die Adressaten vor:
    • Festlegung staatlicher Energieeffizienzziele, Art. 3,
    • Bildung einer Strategie für Gebäuderenovierung, Art. 4,
    • Vorbildfunktion staatlicher Stellen bei Steigerung der Energieeffizienz, Art. 5 und 6,
    • Einführung von Effizienzverpflichtungssystemen, Art. 7,
    • Förderung von Energieaudits, Art. 8,
    • sonstige Pflichten in Bezug auf Verbrauchserfassung und Informationen, Art. 9 ff.


B. Rechtsfragen

1. Aus der Energieeinsparverordnung

a. Anwendungsbereich / Adressaten der Einsparungsmaßnahmen

b. Anforderungen / Pflichten in Bezug auf Primärenergiebedarf bzw. Energieeffizienz

      • zu errichtende Gebäude (Abschnitt 2 EnEV)
      • bestehende Gebäude
      • Heizungs- u. ä. Anlagen

Zu beachten:
      • Ausnahmen gem. § 24 EnEV
      • Befreiungen, § 25 EnEV
      • Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit, § 5 EnEG
      • Adressaten, § 26 EnEV


c. Verpflichtung zur Ausstellung / Verwendung von Energieausweisen

d. Bußgelder wegen Verstoßes gegen EnEG (Ordnungswidrigkeiten)
§ 8 EnEG, § 27 EnEV






2.




C. Insbesondere: Anforderungen an Wohngebäude



D. Spezialthema: Energieeffizienz durch Steuern
Ein wichtiges Steuerungsmechanismus im Bereich der Energieeffizienz sind auch Steuern. Ausführlich dazu Rodi, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 22, Rn. 19 ff.


Weiterführende Quellen






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