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Energierecht

Forschungs- und Studienschwerpunkt an der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden


Betreuer: Prof. Dr. iur. Wojciech Lisiewicz

Die Energiewende hat die Energiewirtschaft in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Sie hängt dabei nicht nur mit neuen Technologien zur Energiegewinnung oder -einsparung zusammen. Sie wird durch die Politik auf europäischer wie auf nationaler Ebene mit vielfältigen rechtlichen Instrumenten vorangetrieben. Zahlreiche Richtlinien der EU, die in nationales Recht umgesetzt wurden, bilden ein mittlerweile sehr komplexes Regelungssystem - nicht nur in Bezug auf erneuerbare Energien oder Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang stellt juristische Expertise, Forschung und Beratung eine unabdingbare Grundlage sowohl für die traditionelle Energiewirtschaft wie auch für die durch Energiewende entstehenden Wirtschaftszweige und Geschäftsmodelle dar.

Vor diesem Hintergrund ist an der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden der Arbeitsbereich Energierecht entstanden. In der Lehre werden im Studienschwerpunkt Unternehmen und Verwaltung eine Vorlesung Energierecht angeboten sowie Abschlussarbeiten im Energierecht betreut. In der Forschung werden im Rahmen von Projekten, Studien und Analysen für Unternehmen und für die öffentliche Hand in Deutschland und Europa rechtswissenschaftliche Fragen der Energiewirtschaft untersucht, Gesetzgebungsarbeiten vorbereitet bzw. bewertet.

Insgesamt umfasst der Forschungs- und Studienschwerpunkt folgende Themen:

Recht der Regulierung
Rechtsfragen des Netzzugangs, der Entflechtung und der Regulierung der Netzentgelte stellen eine Grundlage der modernen Energiemärkte und sind deshalb wesentlicher Bestandteil der Grundlagenausbildung im Energierecht.

Recht der Energiemärkte in Deutschland und Europa
Auch die Funktionsweise sowie die Mechanismen der Energiemärkte sind für das Verständnis der modernen Energiewirtschaft unabdingbar. Rechtsfragen rund um Energielieferverträge, Verbraucherschutz im Energierecht usw. gehören deshalb ebenso zu Grundlagen der energierechtlichen Ausbildung.

Recht der Fernwärme
Die Fernwärmeversorgung wird in Deutschland nicht im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Dennoch ist Fernwärme Gegenstand zahlreicher Regelungen auf nationaler sowie europäischer Ebene, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz), der Energieeffizienz usw. In vielen Ländern Europas gehört Fernwärme zu regulierten Wirtschaftsbereichen - genauso, wie Strom- und Gasnetze in Deutschland. Mindestens dort steht die Regelungsdichte des Fernwärmerechts dem Energiewirtschaftsgesetz in nichts nach.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Energierecht betreut Prof. Lisiewicz Projekte in den Bereichen
  • Regulierungsmanagement in der Fernwärmewirtschaft,
  • Gesetzgebungsberatung in Polen (insb. Fernwärmeregulierung und Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung),
  • und andere.

Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien
In Deutschland ist das EEG der Kern der Energiewende aus rechtlicher Sicht. Das EEG ist jedoch nicht der einzige Rechtsakt, im Rahmen dessen Erneuerbare Energien eine rechtliche Würdigung erfahren haben. Auch auf europäischer Ebene existieren mittlerweile unzählige Regelungen zu diesem Thema. Ebenso existieren in anderen Ländern Vorschriften über Erneuerbare Energien - insbesondere mit dem Ziel, die Entwicklung der Energiegewinnung aus "grünen" Quellen zu fördern.

Im Rahmen des Forschungs- und Studienschwerpunktes Energierecht stehen vor allem aktuelle Rechtsfragen des EEG und absehbare Probleme der europäischen Richtlinien im Fokus. Auch in diesem Bereich ist Prof. Lisiewicz an Gesetzgebungsverfahren in Polen beteiligt (insb. in Form von Stellungnahmen und Regelungsvorschlägen). Aber auch das deutsche EEG stellt im Hinblick auf dessen Anwendung eines der Interessenschwerpunkte innerhalb des Energierechts dar.

Energieeffizienz
Ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Klimabelastung durch Energieverbrauch kann durch Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. In diesem Zusammenhang gibt insbesondere die Europäische Union den Takt für rechtliche Veränderungen mit den Vorgaben in den Energieeffizienzrichtlinien an. Gegenstand der Forschung an der Fakultät sind damit auch die Regelungen über Energieeffizienz in Deutschland und Europa.

Intelligente Energienetze
Ein Instrument der Effizienzsteigerung der gesamten Energiewirtschaft sowie ihr unabdingbarer Bestandteil in der Zukunft werden intelligente Lösungen im Energienetz sein. Dafür sind nicht nur technische, sondern auch organisatorische, ökonomische wie auch rechtliche Lösungen für zahlreiche Probleme notwendig sein - Gestaltung von Verträgen mit Anbietern intelligenter Netzlösungen sowie zwischen den von intelligenter Netzsteuerung betroffenen Netznutzern, Fragen des Datenschutzes usw.
In diesem Bereich arbeiten insbesondere Prof. Dr. Ulf Müller sowie Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz mit der Fakultät Maschinenbau (Prof. Dr.-Ing. Frank Beneke) zusammen.



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