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Planungsrecht in der Energiewirtschaft

insbesondere Planung von Erzeugungsanlagen und Versorgungsnetzen

(Zulassung von Erzeugungsanlagen und UVP sind gegenwärtig nicht Gegenstand dieses Artikels)



A. Einführung
In der liberalisierten Energiewirtschaft wird die Gewinnung von Energie in der Regel nicht staatlich reglementiert. Lediglich der Netzbetrieb unterliegt einer Genehmigung gem. § 4 EnWG. Das heißt jedoch nicht, dass die Errichtung von Erzeugungsanlagen oder die Verlegung von Versorgungsnetzen keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Nachstehend werden insbesondere planerische Maßnahmen der Hoheitsverwaltung in diesem Zusammenhang geschildert, wobei die Planung von Energieleitungen im Vordergrund steht.

B. Literatur
Die maßgeblichen Gesetze sind:
  • Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Folgende Quellen können für das Verständnis dieser Rechtsgrundlagen hilfreich sein (nur Vorschläge ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Hermes, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 7 (S. 331 ff.)
  • Callies/Dross, JZ 2012, 1002 ff.
  • Schmitz/Jornitz, NVwZ 2012, 332 ff.
  • Kommentierungen zu §§ 43 ff. EnWG

C. Rechtsfragen

1. Planungsverfahren für Energienetze

a. Planungsverfahren

      • Szenariorahmen
      • Netzentwicklungsplan
      • Bundesbedarfsplan

b. Abstimmung durch Bundes und Landesbehörden zu beachten

c. Projektplanung

2. Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses

a. Ermächtigungsgrundlage
b. Formelle Rechtmäßigkeit
c. Materielle Rechtmäßigkeit

3. Rechtmäßigkeit der Planänderung

4. Rechtmäßigkeit der Plangenehmigung

5. Planfeststellungsverfahren

6. Materielle Anforderungen

7. Rechtsschutz

8. Inanspruchnahme von betroffenem Eigentum

a. Duldungspflichten der Eigentümer (oder: Duldungsverfügung rechtmäßig?)
b. Anspruch auf Entschädigung
c. Vorkaufsrecht
d. Eigentumserwerb durch Enteignung




Literatur:
[1] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., vor § 43 Rn. 8.
[2] Hermes in Schneider/Theobald Recht der Energiewirtschaft, 4. Auflage, § 7 Rn. 157.
[3] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., § 43b Rn. 4.

D. Screenshots der in der Veranstaltung erarbeiteten Fragen
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