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Welche Steuern sind anzumelden und wie funktioniert dies?
Erzielt der Anlagenbetreiber Einkünfte aus Gewerbebetrieb (siehe oben), dann muss er den Betrieb der Anlage beim Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt führt eine steuerliche Erfassung durch. Die Einkommensteuer wird mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ermittelt. Erzielt der Anlagenbetreiber größere Überschüsse aus der Anlage kann das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen. Optiert der Anlagenbetreiber zur Umsatzsteuer dann muss er diese im Jahr der Inbetriebnahme und im Folgejahr monatlich dem Finanzamt elektronisch übermitteln (Umsatzsteuervoranmeldung). Nach Ablauf der beiden Jahre stuft das Finanzamt den Anlagenbetreiber je nach Höhe der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer ein. In der Regel übermittelt der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer nur noch jährlich an das Finanzamt. Lediglich bei größeren Anlagen kann es bei einer monatlichen oder vierteljährlichen Übermittlung der Umsatzsteuer bleiben.