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Regelung der Kraft-Wärme-Kopplung



In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage kann Wärme, die bei Erzeugung von Strom (sowohl aus konventionellen wie auch aus Erneuerbaren Energien, wie z. B. Biomasse) entstanden ist, ausgekoppelt werden. Dies macht eine effizientere Nutzung des eingesetzten Brennstoffs möglich und so können geringere Schadstoff-Emissionen gewährleistet werden - die Verbrennung von weiteren Brennstoffen zu Heizzwecken ist nicht mehr notwendig. Eine unnötige Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden.

Gemäß § 1 KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 % bis 2020 ausgebaut werden.

A. Rechtsquellen

- KWK-Richtlinie 2004/8/EG
- RL 2012/27/EU

B. Wichtigste Rechtsfragen
- Kraft-Wärme-Kopplung


1. Förderung

a. Förderung nach dem KWKG

Was wird gefördert?
      • Gefördert wird in der Bundesrepublik Deutschland die Modernisierung, der Erhalt sowie der Ausbau von KWK-Anlagen.

b. Förderung durch das EEG



C. Literatur
Zum KWKG empfehlenswerte Literatur:
  • Schneider, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, S. 1308 ff. (§ 21, Rn. 159 ff),
  • Lührig, in: Säcker, Berliner Kommentar, KWKModG (in Auflage 2: S. 4651 ff. in Band 2; Auflage 3 beachten).


D. In der Veranstaltung bearbeitete Themen:
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