ich war hier: Baumelement6554 » EnRdeminimisKlausel » EnergieRHerkunftsnachweisregister

Version [77355]

Dies ist eine alte Version von EnergieRHerkunftsnachweisregister erstellt von AnnegretMordhorst am 2017-03-06 19:31:10.

 

Das Herkunftsnachweisregister


in Arbeit

A. Einleitung

Beim Herkunftsnachweisregister handelt es sich um eine elektronische Datenbank, in welcher die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen registriert wird. Gem. § 79 Abs. 4 EEG ist diese durch das Umweltbundesamt zu betreiben. Diese Regelung dient zwei Zielen. Zum einen wird hierdurch Art. 15 Abs. 5 RL/2009/28/EG umgesetzt. Zum anderen dient diese Regelung und das zu betreibende Register der Transparenz bei der Stromkennzeichnung und der Vermeidung von Doppelvermarkungen. Somit dient dies dem übergeordneten Ziel des Verbraucherschutzes.

Die gesetzlichen Vorgaben zur näheren Ausgestaltung sind nicht in § 79 Abs. 4 EEG geregelt. Zu diesem Zweck dienen nunmehr die EEV und die HkRNDV. Insofern beschäftigt sich der Artike im Weiteren mit folgenden Fragen:

  1. Unter welchen Bedingungen müssen Anlagen registriert werden?
  1. Wann werden Anlagen als eine Anlage registriert? und
  1. Welche Mitteilungspflichten bestehen für die Beteiligten? Unter welchen Umständen werden mehrere


B. Registrierungspflicht von Anlagen

1. Grundfall

2. Sonderfall: Registrieung von mehreren Anlagen als eine Anlage

C. Mitteilungs-und Mitwirkungspflichten der Beteiligten

1. Kontoinhaber

2. Anlagenbetreiber

3. Netzbetreiber


Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki