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Fallbeispiel: Ausschreibung nach dem EEG

Rechtsfragen der Zuschlagserteilung und der Ermittlung der Förderhöhe im Ausschreibungsverfahren


Sachverhalt







Vorläufige Notizen

A. Rechtsfragen

  • Anspruch auf Marktprämie - Anspruchsgrund weniger, mehr Umfang... (Wie viel an Förderung erhalte ich, wenn Ausschreibungen massgeblich?)
  • Voraussetzungen eines Zuschlags / separat ev. der Zulassung zum Ausschreibungsverfahren bzw. Zulassung des Gebotes?
  • Spezialfall: Zulassung des Gebotes einer Bürgerenergiegesellschaft (1. Bürgerenergiegesellschaft liegt vor 2. VSS unter Berücksichtigung der Modifikation)
  • Festlegung des Ausschreibungsvolumens durch die BNetzA (= auch Verwaltungsakt)?
  • Konkurrentenklage (Anspruch prozessrechtlich)

1. Zum Zuschlag im Detail
Der Zuschlag ist ein Verwaltungsakt:
    • privatrechtsgestaltend,
    • begünstigend.
Da nunmehr Kontingentierung - die Wettbewerber sind im Wettbewerb um knappe Ressourcen. Rechtsschutz = Konkurrentenrechtsschutz = verdrängende Konkurrentenklage.


B. Prüfungsaufbau


1. Erfolgsaussichten der Klage nach § 83a EEG
Der Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren ist im Vergleich zum EEG noch vor wenigen Jahren ein Novum. Die Klage muss aber - wie jede Klage - zulässig und begründet sein.

a. Zulässigkeit




b. Begründetheit
Vgl. § 83a Abs. 1 Satz 2 EEG: soweit der Beschwerdeführer im Zuschalgsverfahren ohne den Rechtsverstoß einen Zuschlag erhalten hätte.. Allgemein vgl. § 83 Abs. 4 EEG.


Falllösung





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