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Verteilernetz und Verteilernetzbetreiber
Begriff des Verteilernetzes und des Verteilernetzbetreibers im Energierecht
Die Definition der Verteilung als Netzfunktion in der Energiewirtschaft ist in § 3 Nr. 37 EnWG geregelt. Der Betreiber eines Verteilernetzes ist in § 3 Nr. 3 EnWG (Strom) und § 3 Nr. 7 (Gas) definiert.
Die für Verteilernetze verantwortlichen Betreiber unterhalten Stromnetze im Nieder-, Mittelspannungsbereich und Gasnetze im Niederdruckbereich zur regionalen Strom- und Gasversorgung.
Kategorie: Lexikon des Energierechts