Version [46160]
Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG17 erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-10-29 15:21:05.
§ 17 EEG 2014 - Kapazitätserweiterung | § 14 EEG 2009 - Kapazitätserweiterung |
---|---|
Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber. | Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber. |