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Speicheranlage
in Bearbeitung
A. Begriffliche Erläuterungen
Bei Speicheranlagen handelt es sich gem. § 3 Nr. 31 EnWG um eine von einem Gasversorgungsunternehmen gehörende oder von ihm betriebene Anlage zur Speicherung von Gas, einschließlich des zu Speicherzwecken genutzten Teils von LNG-Anlagen. Bereits hieran ist zu erkennen, dass der Teil ausgeschlossen ist, der für eine Gewinnungstätigkeit genutzt wird. Ebenso zählen auch nicht Einrichtungen, die ausschließlich Betreibern von Leitungsnetzen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorbehalten sind, zu Speicheranlagen.
B. Zugang zu Speicheranlagen
1. Allgemeines
2. Anspruch auf Zugang - dem Grunde nach
a. Zugangsberechtigter und Verpflichteter
b. Für effizienten Netzzugang technisch und wirtschaftlich erforderlich
c. keine Verweigerungsgründe
3. Anspruch auf Zugang - dem Inhalt nach
a. Anforderungen an den Zugang
b. Ausgestaltung des Anspruchs
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