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Niederdrucknetz


Beim Niederdrucknetz handelt es sich um das Ortsgasnetz. Dieses weist einen Druck von bis zu 100 mbar auf und bildet die unterste Druckstufe. Zudem erfolgt durch dieses die Verteilung des Gases an Letztverbraucher.

Insofern die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz nicht durch einen Liefervertrag erfolgt, unterliegt diese dem Bereich der Grundversorgung nach den §§ 36 ff. EnWG. Hierbei beinhaltet das EnWG keine Regelungen für die Ausgestaltung der allg. Bedingungen und Ermittlung der allgemeinen Preise sondern umschreibt lediglich die Pflichten des Versorgers. Die genaue Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Haushaltskunden erfolgt auf Grundlage der gem. § 39 EnWG erlassenen GasGVV.

Quelle: König/Kühling/Rasbach, Energierecht, Kap. 1 lit. D. Rn. 33.


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