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Netzkapazität
in Bearbeitung
Mit dem Begriff der Netzkapazität wird das Fassungsvermögen des Netzes umschrieben. Relevant ist die Netzkapazität im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Netzzugang gem. § 20 EnWG. Im Zusammenhang mit diesem kann der Netzzugang gem. § 20 Abs. 2 EnWG dann versagt werden, wenn eine fehlende Netzkapzität vorliegt.
CategoryEnergierechtLexikon