Installierte Leistung
Gem. § 5 Nr. 22 EEG ist die installierte Leistung einer Anlage, diejenige Leistung welche die elektrische Werkleistung die die Anlage bei bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger, geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann, bezeichnet.
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