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Elektrizitätsversorgungsnetz


in Bearbeitung


Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in § 3 EnWG nicht enthalten. Doch ergibt sich dieser Begriff ohnehin aus der Definiton des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG. Einzelheiten zu diesen können im hierfür seperat, vorhandenen Artiekl im Lexikon zum Energierecht nachgelessen.

Zum Elektrizitätsversorgungsnetz ghören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle Spannungsebenen.




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