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Einspeisung


Eine ausdrückliche Definition des Begriffes der Einspeisung ist in § 3 EnWG nicht enthalten. Nach allgemeinen Verständnis wird unter Einspeisug die des erzeuten Strom oder des geförderten Gas in ein System verstanden.

Dies geschieht an den sog. Einspeisepunkten. Gem. § 3 Nr. 13b EnWG handelt es hierbei um dem Punt, an welchem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder dessen Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen. Hierdurch werden Speicher mit den Gasproduktionsanlagen gleichgestellt.

Zwar bezieht sich diese Definition nur auf den Gasbereich, doch ist im Strombereich auch von Einseisepunkten die Rede. Somit gilt diese Definition auch für den Stromsektor.

Im Zusammenhang mit dem Begriff der Einspeisung ist noch die Erwähnung der Einspeisekapazität wichtig. Diese wird gem. § 3 Nr.13a EnWG als das maximale Volumen verstanden, welches an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers inswgesamt eingespeist werden kann.
Im Gasbereich erfolgt die Meswsung des Volumens pro Stunde in Normkubikmetern. Auch ist eine Buchung dieser möglich.








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