Einspeisevertrag
Beim Einsspeisevertrag handelt es sich um einen erforderlichen Vertrag für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen. Dieser ist nach § 20 abs. 1b S. 2 EnWG ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz eine Einspeisung von Gas erfolgen soll, über Einspeisekapazitäten.
Aufgrund dass es sich beim Einspeisevertrag um das Gegenstück zum Ausspeisevertrag handelt, kann auf die Ausführungen zu diesem verwiesen werden.