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Eigenanlage
in Arbeit
Entsprechend § 3 Nr. 13 EnWG sind Eigenanlagen, welche zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, dienen. Damit erfasst die Regelung solche Eigenanlagen, welche nicht von einem Energieversorgungsunternehmen betrieben werden und kein Energieversorgungsnetz darstellen.