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Ziele des EVTZ


Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und/oder interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu erleichtern und zu fördern, allerdings unter dem Vorbehalt, dass durch diese Maßnahmen sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt der Regionen gestärkt wird. Die (grenzüberschreitende - transnationale - interregionale) Zusammenarbeit soll in konkreten gemeinsamen Maßnahmen von Regionen und lokalen Behörden bestehen. Das Instrument des EVTZ ist daher grundsätzlich nicht für Maßnahmen geeignet, die sich in bloßen Willensbekundungen ausschöpfen.
Wegen eines weiten Betätigungsfeldes des EVTZ ist er auch als Träger anderer grenzüberschreitender Projekte (z.B. ÖPNV, Kindergarten, Krankenhäuser) denkbar. Der EVTZ kann daher zugleich mehrere parallele Projekte verwalten. Dies bedeutet eine Bündelung von Wissen und Kompetenzen in einem besonderen Gremium und damit auch die Entlastung der gemeindlichen Verwaltung von dem Management mit besonderen Aufgaben. Dadurch können Kommunikationsprobleme in sprachlicher und kultureller Hinsicht erheblich verringert werden.
Da der EVTZ öffentliche Aufgaben wahrnimmt, kommt er dem deutschen Zweckverband und dem polnischen "związek celowy" (~ "Zweckverband") nach Art. 64 KommSelbstvG ff. am nächsten (vgl. Peine/Starke, LKV 2008, 403).

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