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Ziele des EVTZ
Der EVTZ hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale und/oder interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu erleichtern und zu fördern, wobei sein ausschließlicher Zweck darin besteht, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, so wörtlich Art. 1 Abs. 2 EVTZ-VO.
Die Ausschließlichkeit dieses Zwecks bedeutet allerdings nicht, dass sich die Tätigkeit eines EVTZ auf abstrakte, politische Deklarationen über Zusammenarbeit oder auf Vermittlung zwischen den Mitgliedern auf unterschiedlichen Seiten einer Grenze beschränkten muss. Gemäß dem Erwägungsgrund 2 der EVTZ-VO ist die Rechtsform eines EVTZ dafür vorgesehen, unter anderem konkrete gemeinsame Aktionen von Regionen und lokalen Behörden zu erleichtern. Da diese Rechtsform auch eine Folge des unzureichenden Erfolgs der EWIV ist, ist das Ziel des europäischen Gesetzgebers deutlich: der EVTZ soll sich nicht auf reine Koordination oder Vermittlung im grenzüberschreitenden Kontext beschränken (wie dies im Falle einer EWIV zwingend der Fall ist), sondern kann konkrete Projekte für die Mitglieder übernehmen. Lediglich das übergeordnete Ziel des EVTZ - und damit der von ihm betreuten Projekte - ist die in Art. 1 Abs. 2 EVTZ-VO genannte Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts.
Mit anderen Worten: ein EVTZ kann zu dem Zweck gegründet werden, Maßnahmen und Projekte zu realisieren, die der Stärkung des Zusammenhalts in (grenzüberschreitenden) Regionen dienen.
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