Version [4198]
Dies ist eine alte Version von EUBeihilfeRAusnahmen erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-23 14:20:43.
Ausnahmen vom Beihilfeverbot
i. S. d. Art. 87 Abs. 1 EGV
Sofern eine staatliche Maßnahme den Tatbestand des Art. 87 Abs. 1 EGV erfüllt, ist zu prüfen, inwiefern die Ausnahmen vom Beihilfeverbot nicht greifen. Dies ist dann der Fall, wenn entweder ein Fall des Art. 87 II bzw. III EGV oder wenn die Vorschrift des Art. 86 Abs. 2 EGV über Daseinsvorsorge anzuwenden ist.
CategoryInternationalesRecht