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Europäische Kooperationsvereinigung


Diese Form der Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden wurde durch den Europarat geschaffen. Protokoll. "Das Ziel eines Zusammenschlusses, der aus lokalen Behörden und anderen öffentlichen Organen der Vertragsparteien besteht, ist die Umsetzung der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit in die Praxis für seine Mitglieder, im Umfang ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse. Laut Protokoll kann der Europarat ein Modell für die nationalen Gesetze entwerfen, um die Verabschiedung einer angemessenen nationalen Gesetzgebung für die effektive Umsetzung der Euroregionalen Kooperationszusammenschlüsse durch die Vertragsparteien zu unterstützen."
Sie ist im Protokoll Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen (SEV Nr. 106, Madrider Konvention) über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden bezüglich der Bildung von Europäischen Kooperationsvereinigungen (BEK) geregelt (SEV-Nr. : 206).

Das Protokoll ist auf der Homepage des Europarates abrufbar (s. hier).

Den Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen zeigt eine besondere Zusammenstellung. Notwendig sind 4 Ratifikationen.

CategoryEuroparecht
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