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Version [1614]

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verfügungsberechtigter Nichteigentümer

die Verfügung wird durch eine Person vorgenommen, die kein Eigentümer der Sache ist, die jedoch kraft Gesetzes verfügungsberechtigt ist

Beispiel:
Verfügung, die durch den Insolvenzverwalter vorgenommen wird, § 80 Abs. 1 InsO
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