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Baumelement7159
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Baumelement7159
keine grob fahrlässige Unkenntnis
der Anspruchsgegner kannte gem. § 9a III
GmbHG
die die Ersatzpflicht begründenden Tatsachen nicht infolge grober Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes maßgeblich!)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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