aufschiebende Bedingung unzulässig
eine durch die Parteien vorgesehene aufschiebende Bedingung ist unzulässig
Eine unzulässige aufschiebende Bedingung führt in der Regel zur Nichtigkeit des kompletten Rechtsgeschäftes (Rövekamp, in: Beck Online-Kommentar zum BGB, § 158 Rn. 35). In diesem Fall ist die Bedingung Bestandteil des Parteiwillens. Darf die Bedingung gar nicht eintreten (weil sie verboten oder sittenwidrig ist), dann darf es auch die rechtsgeschäftliche Folge nicht geben.