Recht zur Regelung wegen Einspeisemanagement gem. § 14 EEG
Der Netzbetreiber kann die Stromabnahme gem. § 11 EEG verweigern, wenn er gem. § 14 EEG Maßnahmen des Einspeisemanagements durchführen darf, in deren Folge auch EEG-Anlagen gedrosselt werden können.
Zu Voraussetzungen hierzu vgl. folgenden Artikel.