ich war hier: Baumelement5521

diskriminierungsfrei

der Anschluss an das Netz gem. § 17 EnWG soll diskriminierungsfrei erfolgen

Der Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit wird im Rahmen des § 17 Abs. 1 EnWG konkretisiert - über den Grundsatz der "interne gleich externe Behandlung".

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