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Baumelement395
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Baumelement395
von Schutzrichtung erfasst
Die problematische Maßnahme ist von der Schutzrichtung des Grundrechts erfasst, d. h. der Eingriff stammt von einem grundrechtsgebundenen Rechtssubjekt. Art. 12 Abs.1 GG ist ein Abwehrgrundrecht gegen den Staat.
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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