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Baumelement1816
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Baumelement1816
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Baumelement1816
erstellt von
TaRis
am
2009-10-20 13:46:53
.
Anlage, § 22 II WHG
Anlage gem. § 22 Abs. 2 WHG - die ortsfesten als auch die ortsveränderlichen Einrichtungen, die ihrer Bestimmungsart nach mit Stoffen umgehen, die eine Gefahr für die Beschaffenheit des Wassers darstellen.
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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