Projekt Einsparzähler
-
Baumelement1112
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement1112
§ 130 II analog
die Auflassung wirkt nach dem Tod des Veräußerers gem. § 130 II BGB in entsprechender Anwendung fort
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki