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Verfahren der Ausweisung von Biosphärenreservaten in Baden-Württemberg
Biosphärenreservate werden in Baden-Württemberg als Biosphärengebiete bezeichnet. Die Erklärung zum nationalen Naturmonument nach § 24 Absatz 4 BNatSchG und zum Biosphärengebiet nach § 25 BNatSchG erfolgt in Baden-Württemberg gem. § 23 Abs. 2 NatSchG durch Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde.
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