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B.1.c. Arbeitszeit und Vergütung


Monatliche Abrufe:

Sowohl dem Vertrag, als auch dem Tutorienleitfaden, ist eine Kopie des „Arbeitszeitnachweises für studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. Tutoren“ beigefügt. Es ist dringend erforderlich, dass Sie diesen jeweils __zum Monatsende__ ausfüllen, von Ihrem verantwortlichen Lehrenden unterzeichnen lassen und digital oder ausgedruckt an das Personalreferat(9) der HSM weiterleiten.

Bei fristgemäßer Vorlage des ausgefüllten „Arbeitszeitnachweises für studenti-sche/wissenschaftliche Hilfskräfte bzw. Tutoren“ im Personalreferat der HSM(10) kann eine zeitnahe Auszahlung erfolgen.

Bezüglich der monatlichen Abrufe erhalten Sie i.d.R. zum jeweiligen Monatsende eine geson-derte E-Mail, in welcher der „Arbeitszeitnachweis für studentische/wissenschaftliche Hilfskräf-te bzw. Tutoren“ nochmals beigefügt ist.

Geringsfügigkeitsgrenze:

Da bei den Hilfskräften für Tutorien an der HSM die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro nicht überschritten werden sollte, ergeben sich Beschäftigungsobergrenzen. Die-se sind abhängig von den Stundensätzen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfs-kräfte. Nähere Angaben hierzu erfragen Sie bitte im Personalreferat (11).



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