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B.1.b. Arbeitszeit und Vergütung




  • Tragen Sie Ihre Arbeitszeit bitte ausschließlich in den o.g. Arbeitszeitnachweis ein. Veranlassen Sie die Weiterleitung des Arbeitszeitnachweises zum Ende jeden Monats an das Personalreferat der Hochschule (Herrn Sven Hauser - s.hauser@hs-sm.de).

  • Bei fristgemäßer Vorlage erfolgen die Überweisungen am letzten Arbeitstag des darauffolgenden Monats.

Da bei den Hilfskräften für Tutorien an der HSM die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro nicht überschritten werden sollte, ergeben sich Beschäftigungsobergrenzen. Diese sind abhängig von den Stundensätzen für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Nähere Angaben hierzu erfragen Sie bitte im Referat für Personalverwaltung.


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