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Anlgage-/ Umlaufvermögen und Schulden

Anlagevermögen

- §247 II HGB

--> Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“

  • dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
  • Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
  • weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren

Umlaufvermögen

  • nicht im HGB geregelt, aber es gilt die Faustregel: alles was nicht Anlagevermögen ist
--> d.h. alle Vermögensgegenstände die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen
  • weiteres Merkmal: Umlaufvermögen kann schnell liquidiert werden
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