Version [22286]
Dies ist eine alte Version von Adressatentheorie erstellt von AnnegretMordhorst am 2013-03-20 19:43:35.
Adressatentheorie
Klagebefugnis für Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 2 VwVfG besteht, wenn der Adressat von dem belastenden Verwaltungsakt unmittelbar betroffen ist und hierdurch seine subjektiven Rechte, die allg. Handlungsfreiheit Art. 2 GG verletzt werden. Dem liegt zugrunde, dass jeder Grundrechtseingriff nur durch rechtmäßiges hoheitliches Handeln gerechtfertigt werden kann.
CategoryVerwaltungsrechtImStudium